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BVerwG, 16.05.1983 - 2 B 3.83 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Dienstliche Beurteilung und Beförderung eines Beamten - Verletzung der Aufklärungspflicht - Versagung des rechtlichen Gehörs
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 18.11.1982 - 4 S 251/81
- BVerwG, 16.05.1983 - 2 B 3.83
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65
Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung …
Auszug aus BVerwG, 16.05.1983 - 2 B 3.83
Insbesondere erfordert die Darlegung einer Verletzung der Aufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO), damit Vorliegen und Erheblichkeit des angeblichen Verfahrensmangels geprüft werden können, die Bezeichnung der Beweismittel, deren Heranziehung sich nach Ansicht der Beschwerde dem Berufungsgericht hätte aufdrängen müssen, und die Angabe, welche einzelnen entscheidungserheblichen Tatsachen die Beweiserhebung ergeben hätte (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 17]; vgl. auch z.B. BVerwGE 31, 212 [217 f.] m.w.N.). - BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
Auszug aus BVerwG, 16.05.1983 - 2 B 3.83
Insbesondere erfordert die Darlegung einer Verletzung der Aufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO), damit Vorliegen und Erheblichkeit des angeblichen Verfahrensmangels geprüft werden können, die Bezeichnung der Beweismittel, deren Heranziehung sich nach Ansicht der Beschwerde dem Berufungsgericht hätte aufdrängen müssen, und die Angabe, welche einzelnen entscheidungserheblichen Tatsachen die Beweiserhebung ergeben hätte (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 17]; vgl. auch z.B. BVerwGE 31, 212 [217 f.] m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 01.02.1984 - 4 S 250/81
Beamter; Änderung dienstlicher Beurteilung; Verbindung von Anfechtungsklage und …
Auszug aus BVerwG, 16.05.1983 - 2 B 3.83
Ohne Erfolg beanstandet die Beschwerde als Verfahrensmangel, daß das Berufungsgericht im angefochtenen Beschluß von einem gleichen Gesamturteil des Klägers und anderer zur Beförderung in Betracht kommender Beamter bei der Regelbeurteilung 1979 ausgegangen sei, obwohl der Kläger diese dienstliche Beurteilung in einem beim Berufungsgericht noch anhängigen Parallelverfahren - 4 S 250/81 - angefochten habe.